Von kleinen Genossenschaften bis zu großen Firmen – die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll im EEG 2017 erhalten bleiben und allen Akteuren sollen faire Chancen eingeräumt werden. Diesem Ziel dient die Bagatellgrenze von grundsätzlich 750 kWp. Im Bereich der Photovoltaik wurde daher eine Freigrenze von 750 kWp eingeführt. Unter dieser Grenze können Freiflächenanlagen auch im System der EEG-Vergütung realisiert werden.
Der von K&S speziell entwickelte neue Prüfprozess für PV-Anlagen bis zu 750 kWp dient zur nachhaltigen Qualitätssicherung und Überprüfung der Ertragsstärke. K&S setzt dabei auf messtechnische Untersuchungsmethoden wie Thermografie und Kennliniemessung um daraus ggf. abgeleitete technische Verbesserungsmaßnahmen zu treffen. Der systematische Analyseansatz mit speziellen Algorithmen in Kombination mit der großen Erfahrung von K&S bietet dabei die Möglichkeit vorhandene Ertragsprobleme schnellst möglich zu identifizieren und kostenoptimale Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Der K&S Standardprozess für PV-Anlagen bis zu 750 kWp wurde bereits bei vielen PV-Anlagen auf Gebäuden bzw. bei Freifeldanlagen erfolgreich angewendet um die nachhaltige Leistungsfähigkeit zu sichern.
Die K&S Ingenieurpartnerschaft ist mit Projekten im Bereich erneuerbarer Energien weltweit vertreten und bietet zuverlässige technische Beratung angefangen von der technischen Due Diligence, Projektbegleitung bis zur abschliessenden technischen Prüfung an.